Neues Vorgehen für Fahrtkostenerstattung
Benutzen Sie den Link Weimar - Erstattung der Aufwendungen von Schulwegkosten oder klicken Sie ggf. auf die einzelnen Anliegen (Antrag / Abrechnung) verweisen: Antrag auf Erstattung Schülerbeförderungskosten / Abrechnung der Fahrtkosten.